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LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2012 - L 18 AS 832/12 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2012 - L 18 AS 832/12 B ER (https://dejure.org/2012,124332)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2012 - L 18 AS 832/12 B ER (https://dejure.org/2012,124332)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Berlin, 28.03.2012 - S 115 AS 6264/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2012 - L 18 AS 832/12 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2012 - L 18 AS 832/12
Der im Wege der einstweiligen Anordnung zu sichernde Anordnungsanspruch ergibt sich aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen Folgenabwägung (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris) im Hinblick auf die bislang höchstrichterlich nicht geklärte Tragweite des gesetzlichen Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für nichtdeutsche Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), deren Aufenthaltsrecht - wie bei der derzeit die polnische Staatsangehörigkeit besitzenden Antragstellerin zu 1) - auf § 2 Abs. 2 Nr. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU beruht. - EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2012 - L 18 AS 832/12
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (Urteil vom 04. Juni 2009 - C - 22/08 - juris) kann sich nämlich ein Arbeitsuchender, der tatsächliche Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats hergestellt hat, auf Art. 39 Abs. 2 EGV berufen, um eine finanzielle Leistung in Anspruch zu nehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll.